Lösungen für Expatriates
Sie entsenden Mitarbeiter ins Ausland?
Wenn ein oder mehrere Arbeitnehmer im Ausland arbeiten, ist hinsichtlich Versicherungsschutz einiges an Vorkehrungen zu treffen. Denn für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist zunächst der Arbeitgeber zum Ersatz aller Kosten verpflichtet und bekommt dann von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten erstattet, die in Deutschland erstattungsfähig sind (§ 17 SGB V). Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmer gilt das gleiche und bei privat versicherten muss der Versicherungsschutz geprüft werden, ob er ausreichend ist.
Unser Vorgehen:
Nachdem wir Ihre Situation genau analysiert haben, erarbeiten wir ein passgenaues Lösungskonzept. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir worauf es bei Versicherungslösungen in diesem Bereich ankommt.
Zur weiteren Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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