Betriebliche Altersversorgung
Ob ein Unternehmen möchte oder nicht, seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Es ist sinnvoll den Mitarbeitern aktiv die Chance einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, um so für beide Seiten eine optimale Lösung zu finden.
Eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Damit motiviert man Mitarbeiter dazu, sich noch stärker dem Unternehmen verbunden zu fühlen. Von einer Gehaltserhöhung bleibt in der Regel nur wenig übrig. Die Folge: Bei den Mitarbeitern verpufft die gute Absicht.
Egal ob Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert, gemeinsam vermitteln wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen. Unsere Beratung umfasst alle Durchführungswege.
Zur weiteren Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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